{"id":121,"date":"2024-05-28T12:43:26","date_gmt":"2024-05-28T12:43:26","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.volcanicblue.com\/?page_id=121"},"modified":"2024-05-28T12:47:13","modified_gmt":"2024-05-28T12:47:13","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tms.volcanicblue.com\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Software\u00fcberlassungsbedingungen der Volcanicblue UG (haftungsbeschr\u00e4nkt)<br>Stand: M\u00e4rz 2023<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 1 Vertragsgegenstand \u2013 Nutzungsrechte<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Soweit Volcanicblue UG (\u201eder Lizenzgeber\u201c) dem Lizenznehmer Software zur Verf\u00fcgung stellt, wird hiermit eine nicht exklusive, nicht \u00fcbertragbare Lizenz zur Nutzung der Software sowie der zugeh\u00f6rigen schriftlichen Materialien gem\u00e4\u00df den nachfolgenden Bestimmungen gew\u00e4hrt. S\u00e4mtliche Rechte, die dem Lizenznehmer nicht ausdr\u00fccklich einger\u00e4umt werden, bleiben Volcanicblue UG vorbehalten. Dasselbe gilt f\u00fcr Softwaremietvertr\u00e4ge in den gleichen Ma\u00dfen. Wird ein Softwaremietvertrag abgeschlossen gelten die Regelungen in allen nachfolgenden Paragrafen ebenso, sofern diese nicht ausdr\u00fccklich durch den Softwaremietvertrag und Anlagen anders bestimmt sind. Im Softwaremietvertrag ist der Vermieter im Weiteren Lizenzgeber genannt und der Mieter hier Lizenznehmer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Folgende Nutzungsrechte werden dem Lizenznehmer einger\u00e4umt:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.1. die Nutzung der Software zu internen Gesch\u00e4ftszwecken. Soweit der Lizenznehmer die Software auf einem Netzwerkserver installiert, auf dem auch Nutzer aus anderen Standorten Zugriff haben, muss der Software-Mietvertrag auf diese Standorte erweitert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.2. die Vervielf\u00e4ltigung der Software, soweit dies f\u00fcr Sicherungs- oder Archivierungszwecke erforderlich ist, wird gestattet, wobei der Lizenznehmer zu einer dar\u00fcberhinausgehenden Vervielf\u00e4ltigung nur berechtigt ist, wenn er hierf\u00fcr vom Lizenzgeber zus\u00e4tzlich Server bzw. Client-Lizenzen oder Mietrechte erworben hat und auf jeder von ihm angefertigten Kopie dieselben Urheberrechts- oder anderen Eigentumsvermerke anbringt, die das Original tr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.3. die Vervielf\u00e4ltigung der Dokumentation (soweit diese nicht zur Verf\u00fcgung gestellt wird) entsprechend der Anzahl der von dem Lizenznehmer zus\u00e4tzlich erworbenen Lizenzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Eine dauerhafte \u00dcbertragung der Software an Dritte ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Eine \u00dcbertragung von Software, die im Sinne der nachfolgenden Ziffer 5 zu Analyse-Zwecken au\u00dferhalb des eigenen Gesch\u00e4ftsbetriebes eingesetzt wird, ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. Folgende Nutzungen sind dem Lizenznehmer ausdr\u00fccklich verboten:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.1. jede Vervielf\u00e4ltigung der Software oder Dokumentation, soweit sie nicht nach den Bestimmungen der Ziffer 2.2 ausdr\u00fccklich gestattet ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.2. jede Ver\u00e4nderung oder Dekompilierung der Software, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdr\u00fccklich f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt wird. Soweit der Lizenznehmer zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t der Software mit anderen Computerprogrammen oder in anderen F\u00e4llen gesetzlich zur Dekompilierung der Software berechtigt ist, erkl\u00e4rt sich der der Lizenzgeber bereit, nach eigener Wahl entweder die erforderlichen Informationen \u00fcber den Quellcode der Software zur Verf\u00fcgung zu stellen oder die erforderlichen \u00c4nderungen der Software gegen angemessenes Entgelt selbst vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.3. jeder Vertrieb und jede Unterlizenzierung, insbesondere jede Vermietung oder andere kommerzielle Gebrauchs\u00fcberlassung der Software an Dritte. Insbesondere darf das Produkt zu keiner Zeit in das System eines Dritten eingespielt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.4. jede Nutzung f\u00fcr andere als betriebsinterne Zwecke, z.B. die Verarbeitung von Daten Dritter (Auftragsdatenverarbeitung).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 2 Urheber-, Vervielf\u00e4ltigungsrechte und Zugriffsschutz<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Alle gelieferten Softwareprogramme sind urheberrechtsgesch\u00fctzt (\u00a7\u00a7 69a ff, UrhG). Dies gilt gleichfalls f\u00fcr weitere Programme im Rahmen eines gegebenenfalls miterworbenen Programmpakets und dessen Inhalt, wie z.B. Datentr\u00e4ger, Benutzerhandbuch, Hardware, etc.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Der Lizenznehmer erh\u00e4lt durch den Erwerb der Software nur das befristete Eigentum an der Software, wobei sich Volcanicblue UG das Eigentum bis zur endg\u00fcltigen Bezahlung vorbeh\u00e4lt. S\u00e4mtliche Rechte des Lizenznehmers sind in der Lizenzvereinbarung abschlie\u00dfend geregelt. Abgesehen von den gesetzlichen Rechten stehen dem Lizenznehmer keine dar\u00fcber hinaus gehenden Rechte zu. Der Erwerb der Software im Einsatzszenario Cloud bzw. Software-as-a-Service schlie\u00dft die \u00dcbergabe von Eigentum aus. In diesem und im Fall von Softwaremietvertr\u00e4gen bleibt die Software ganz im Eigentum der Volcanicblue UG.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Volcanicblue UG beh\u00e4lt sich insbesondere alle Vervielf\u00e4ltigungs-, Ver\u00f6ffentlichungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte vor (vgl. \u00a7 1 Ziff. 3.).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 3 Lieferzeit<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt stets die vorherige abschlie\u00dfende Kl\u00e4rung aller relevanten technischen Fragen voraus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Lizenznehmers voraus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Kommt der Lizenznehmer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Volcanicblue UG berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 3. vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Software in dem Zeitpunkt auf den Lizenznehmer \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5. Wird die Softwarelizenz nicht unmittelbar vom Lizenzgeber, sondern von einem zum Vertrieb berechtigten Dritten erworben, so gelten dessen Lieferbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 4 Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Volcanicblue UG gew\u00e4hrleistet die Funktion der Software bei normalem Gebrauch und in \u00dcbereinstimmung mit der Spezifikation. Nicht gew\u00e4hrleistet wird der ununterbrochene, fehlerfreie Betrieb der Software bei einem dauerhaften Einsatz von zusammenh\u00e4ngend mehr als 12 Stunden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Lizenznehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Die bei dieser Untersuchung gefundenen Fehler m\u00fcssen vom Lizenzgeber in allen F\u00e4llen unverz\u00fcglich schriftlich mitgeteilt werden. Fehler, die bei dieser Untersuchung im Rahmen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung nicht erkennbar waren, aber sp\u00e4ter auftreten, m\u00fcssen vom Lizenzgeber unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung muss eine hinreichend konkrete Beschreibung des Fehlers enthalten, um dem Lizenzgeber die Identifizierung und Beseitigung des Fehlers zu erm\u00f6glichen. Die Beseitigung des Fehlers setzt voraus, dass der festgestellte Fehler vom Lizenzgeber reproduziert werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge leistet der Lizenzgeber Gew\u00e4hr durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Kann ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nacherf\u00fcllung als unzumutbar oder fehlgeschlagen anzusehen, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder \u2013 soweit der Fehler nicht unerheblich ist \u2013 R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) verlangen. Soweit nicht nur unerhebliche Fehler vorliegen, steht dem Lizenznehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen (insbesondere Verschulden) ein Schadensersatzanspruch in den Grenzen von \u00a7 8 zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, soweit der Lizenznehmer an der Software nicht autorisierte \u00c4nderungen oder Bearbeitungen vornimmt, es sei denn, er weist nach, dass der in Rede stehende Mangel weder insgesamt noch teilweise durch eine solche verursacht wurde und dass die M\u00e4ngelbeseitigung durch die \u00c4nderung nicht erschwert wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software jeweils vor der \u00dcberlassung an den Lizenznehmer mit Hilfe eines Anti-Viren-Programms gepr\u00fcft wird, um das Risiko von Computer-Viren auf ein Minimum zu reduzieren. Der Lizenzgeber empfiehlt dem Lizenznehmer jedoch, ebenfalls AntiViren-Programme einzusetzen, um das eigene Computersystem vor dennoch ggfls. vorhandenen Viren zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 5 Verletzung von Schutzrechten Dritter<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Soweit der Lizenznehmer wegen der vertragsm\u00e4\u00dfigen Nutzung von durch Volcanicblue UG gelieferter Software Anspr\u00fcchen Dritter wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten ausgesetzt wird, verpflichtet sich Volcanicblue UG, den Lizenznehmer von diesen Anspr\u00fcchen sowie den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt jedoch nur, wenn<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">a) der Lizenznehmer Volcanicblue UG von gegen ihn geltend gemachten Anspr\u00fcchen unverz\u00fcglich nach Kenntniserlangung schriftlich benachrichtigt,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">b) Volcanicblue UG alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben und<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">c) der Lizenznehmer Volcanicblue UG bei der Abwehr oder Beilegung des Anspruchs durch angemessene Hilfestellung unterst\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Sind gegen den Lizenznehmer Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df dem vorstehenden Absatz geltend gemacht worden oder nach Einsch\u00e4tzung von Volcanicblue UG zu erwarten, so ist Volcanicblue UG berechtigt, auf eigene Kosten<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">a) die betroffene Software so zu ver\u00e4ndern oder auszutauschen, dass die Schutzrechte des Dritten nicht mehr verletzt werden, oder<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">b) das Recht zur Benutzung der Software von dem Dritten zu erwerben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">K\u00f6nnen die vorgenannten Ma\u00dfnahmen durch Volcanicblue UG nicht innerhalb angemessener Zeit durchgef\u00fchrt werden, kann der Lizenznehmer vom Vertrag zur\u00fccktreten oder eine Herabsetzung der Verg\u00fctung verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Unbeschadet der Freistellungsverpflichtung gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Ziff. 1 ist Volcanicblue UG nur in den Grenzen von \u00a7 7 zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. Die Rechte des Lizenznehmers gem\u00e4\u00df dieses \u00a7 4 bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter auf Vorgaben\/Spezifikationen des Lizenznehmers beruht oder darin liegt, dass dieser eine nicht von Volcanicblue UG genehmigte \u00c4nderung an der Software durchgef\u00fchrt hat, diese entgegen den Funktionsanweisungen von Volcanicblue UG benutzt oder die Software mit nicht von Volcanicblue UG genehmigten Programmen oder Datenverarbeitungsanlagen kombiniert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 6 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Der Lizenzgeber haftet nicht f\u00fcr Sachsch\u00e4den, die durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit des Lizenzgebers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Eine Haftung besteht nur, wenn das Lizenzmaterial in der g\u00fcltigen und unver\u00e4nderten Originalfassung belassen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 7 Geheimhaltung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen \u00fcber den Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsstrukturen und Gesch\u00e4ftsabl\u00e4ufen besonders f\u00fcr alle Informationen und sonstigen Daten, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder eindeutig als Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse erkennbar sind oder entsprechend als solche gekennzeichnet wurden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind lediglich Informationen, welche sich zum Zeitpunkt der Zurverf\u00fcgungstellung durch die eine Vertragspartei bereits rechtm\u00e4\u00dfig im Besitz der anderen Vertragspartei befinden, rechtm\u00e4\u00dfigerweise offenkundig sind oder rechtm\u00e4\u00dfig von Dritten erlangt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind ferner Informationen, f\u00fcr deren Offenbarung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, oder die gegen\u00fcber Personen offenbart werden, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertragspartei, die sich auf eine solche Ausnahme beruft, tr\u00e4gt die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen dieser Ausnahme.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch ihre jeweils durch diese Geheimhaltungsvereinbarung betroffenen Mitarbeiter entsprechend den Regelungen dieser AGB zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Dasselbe gilt, wenn sich die Parteien zur Erbringung ihrer Leistungspflichten sonstiger Dritter bedienen. Die Parteien werden einander die Einhaltung dieser Verpflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen und sich gegenseitig, insbesondere im Rahmen gesetzlich oder beh\u00f6rdlich erzwungener Auskunftspflichten, soweit wie dies m\u00f6glich und erlaubt ist, \u00fcber die Auskunftserteilung informieren und sich bei deren Erf\u00fcllung gegenseitig unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 8 Obhutspflicht<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Lizenznehmer wird die von Volcanicblue UG gelieferten Originaldatentr\u00e4ger soweit ihm dies zumutbar ist an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren, sowie seine Mitarbeiter nachdr\u00fccklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen hinweisen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 9 Au\u00dferordentliche K\u00fcndigung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Beide Parteien sind jederzeit berechtigt, den Lizenzvertrag aus wichtigem Grunde zu k\u00fcndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">a) f\u00e4llige Verg\u00fctungszahlungen auch nach schriftlicher Nachfristsetzung durch den Lizenzgeber nicht innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungseingang zahlt, oder<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">b) gegen die Lizenzbedingungen unter \u00a7 1 oder \u00a7 4 verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Erfolgt die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung aufgrund einer Vertragsverletzung des Lizenznehmers, so hat dieser keinen Anspruch auf R\u00fcckzahlung von Lizenzgeb\u00fchren. Alle Rechte des Lizenznehmers an dem Programm erl\u00f6schen. Der Lizenznehmer hat alle Kopien des Programms zu l\u00f6schen. Die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen bleibt vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 10 Bundesdatenschutzgesetz<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Volcanicblue UG ist gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 27, 28 BDSG berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erf\u00fcllung der Gesch\u00e4ftszwecke zu speichern, im In- und Ausland zu \u00fcbermitteln, zu nutzen, zu ver\u00e4ndern und zu l\u00f6schen. Die Daten werden bei der Volcanicblue UG gespeichert. Der Auftraggeber erh\u00e4lt hiermit davon Kenntnis gem\u00e4\u00df \u00a7 33 Abs. 1 BDSG. Der Auftraggeber kann der Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung nach \u00a7 28 Abs. 4 Satz 1 widersprechen. Der Widerspruch ist an die verantwortliche Stelle [Volcanicblue UG (haftungsbeschr\u00e4nkt),&nbsp;s.grabaum@volcanicblue.com] zu richten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-\u00dcbereinkommens f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Erf\u00fcllungsort ist Mannheim oder aber der im Vertrag angegebene Standort. Gerichtsstand f\u00fcr den kaufm\u00e4nnischen Verkehr ist Mannheim.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 12 Sonstiges<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Abreden der Vertragsparteien, die von den Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichen, bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr die Abbedingung der Schriftform.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ung\u00fcltig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Software\u00fcberlassungsbedingungen der Volcanicblue UG (haftungsbeschr\u00e4nkt)Stand: M\u00e4rz 2023 \u00a7 1 Vertragsgegenstand \u2013 Nutzungsrechte 1. Soweit Volcanicblue UG (\u201eder Lizenzgeber\u201c) dem Lizenznehmer Software zur Verf\u00fcgung stellt, wird hiermit eine nicht exklusive, nicht \u00fcbertragbare Lizenz zur Nutzung der Software sowie der zugeh\u00f6rigen schriftlichen Materialien gem\u00e4\u00df den nachfolgenden Bestimmungen gew\u00e4hrt. 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